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Veto-Mächte bringen dritte Iran-Resolution auf den Weg
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2008 Dienstag 22 JanuarTerroropfer wollen an Teherans Konten Financial Times Deutschland Ein französisches Gericht will diese Woche entscheiden, ob das Einfrieren von Konten der iranischen Zentralbank in Frankreich zur Entschädigung von Terroropfern rechtmäßig war. Durch das Grundsatzurteil könnte eine wichtige Hürde für Entschädigungszahlungen an Betroffene von Attentaten aus dem Weg geräumt werden. Seit Jahren schon klagen Hunderte von Terroropfern in den USA auf eine Entschädigung. Die Klagen richten sich gegen Geldinstitute ebenso wie gegen Staaten. Grundlage für diese Zivilprozesse ist der sogenannte Antiterrorism Act, ein US-Gesetz, das Schadensersatzklagen gegen Einrichtungen oder Privatpersonen regelt, die den internationalen Terrorismus unterstützen. Obwohl die Opfer in den USA rechtswirksame Urteile erstritten, konnten diese bislang in der Regel nicht vollstreckt werden. So hat zum Beispiel der Iran sein Geld längst aus den USA abgezogen.
Ganz anders sieht es in Europa aus. Experten vermuten, dass in europäischen Ländern, darunter Deutschland, Milliardensummen auf Konten liegen, die dem Iran zugerechnet werden könnten. In dem konkreten Fall geht es um zwölf Opfer und Hinterbliebene, denen ein US-Gericht 2006 mehr als 76 Mio. $ an Schadensersatz zugesprochen hatte. Die Kläger waren Mitte der 90er-Jahre Anschlägen im Gazastreifen sowie in Israel zum Opfer gefallen. Der Iran hatte sich in dem Prozess nicht geäußert. Im Anschluss an das US-Verfahren hatten sich die Kläger an Frankreich gewandt. Dort wird das amerikanische Urteil als Rechtsgrundlage für eine Beschlagnahme von iranischen Geldern auf französischen Konten akzeptiert. Die französischen Behörden hatten daher kurz vor Weihnachten mehr als 200 Mio. Euro auf Konten eingefroren, die im Namen der iranischen Zentralbank in Frankreich geführt werden. Dass die beschlagnahmte Summe deutlich über den Ansprüchen der Kläger liege, sei legal, hieß es. Das französische Recht erlaube das Einfrieren kompletter Konten. Ein Gericht in Paris muss nun klären, ob das in Frankreich beschlagnahmte Geld, das nach Angaben aus dem Umfeld der Kläger bei der Bank Melli und der Bank Natexis Banques Populaires lag, eingefroren bleibt - sodass die Terroropfer darauf zugreifen könnten. Der Iran hat gegen die Beschlagnahme Einspruch erhoben. Die Richter müssen über viele komplizierte juristische Fragen entscheiden. "Es ist unseres Wissens das erste Mal, dass ein Gericht darüber urteilt, ob Konten einer Zentralbank in dieser Größenordnung und auf diese Weise eingefroren werden können", sagte Radtke. Das Verfahren sei für seine Mandanten auch deshalb so wichtig, weil eine Vollstreckung der US-Urteile im Iran aus naheliegenden Gründen unwahrscheinlich sei. Zudem würde das Geld vermutlich sofort aus Frankreich abgezogen werden, wenn das Gericht die Konten wieder freigeben sollte. Die französischen Richter müssen unter anderem klären, ob die Zentralbank des Iran hoheitliche Aufgaben wahrnimmt und daher Immunität genießt. Ferner geht es darum, ob ein amerikanisches Urteil als Grundlage für die Beschlagnahme in Frankreich ausreicht - oder ob nicht ein französisches Gericht eine entsprechende Anordnung hätte erlassen müssen. Für die Kläger ist der Prozess aber auch ein Testfall dafür, wie sich die Politik gegenüber dem Iran positioniert. "Es wird interessant sein zu sehen, wie Frankreich sich verhält", hieß es aus dem Umfeld der Kläger. Der Prozess sei ein "Lackmustest dafür, ob es Frankreich mit einem entschlossenen Vorgehen gegen den Iran wirklich ernst meint". In den letzten Monaten hatte Paris seinen Kurs gegenüber Teheran deutlich verschärft. |
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